Arbeitsrecht
Die allermeisten Beschäftigten in Deutschland befinden sich als Arbeitnehmer in einem abhängigen Arbeitsverhältnis. Im Gegensatz zu anderen Rechtsfeldern wie beim Familien- oder Erbrecht ist das Arbeitsrecht nicht gesondert geregelt. Vielmehr verteilen sich die relevanten Vorschriften auf etliche Gesetze. Das Arbeitsrecht in seiner breiten Form bezweckt grundsätzlich, dass die strukturelle Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem wirtschaftlich stärkeren Arbeitgeber aufhebt. Da die unterschiedlichen Rechte und Pflichten der gegenseitigen Parteien in verschiedenen Rechtsordnungen niedergelegt sind, bedarf es im Falle von Uneinigkeiten einer professionellen rechtlichen Beratung.
Das Arbeitsrecht stellt Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichsam vor eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Für jede dieser Problemstellung erarbeiten wir Ihnen handfeste Lösungen. Wir beraten und vertreten sowohl Unternehmen als auch Führungskräfte und Arbeitnehmer auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeits- sowie des Dienstvertragsrechts. Unsere anwaltliche Beratung dient in erster Linie der Vermeidung von Streitigkeiten und gerichtlichen Verfahren. Selbstverständlich setzen wir Ihre Rechte und Ansprüche aber auch in Verfahren vor den örtlichen Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet und dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt engagiert durch.
Besondere Fälle im Arbeitsrecht
Kündigung: Insbesondere eine Kündigung, sei sie betriebsbedingt, personenbedingt, verhaltensbedingt oder eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, erfordert unverzügliches Handeln, da die Fristen im Arbeitsrecht besonders kurz sind. Sollten Sie mit einer Kündigung nicht einverstanden sein, so vereinbaren Sie bitte umgehend einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei. Wir beraten Sie persönlich und individuell und erläutern Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten, die Ihnen nach Erhalt einer Kündigung zustehen.
Abmahnung: Häufig hat der Arbeitgeber die Absicht, mit dem Ausspruch der Abmahnung eine verhaltensbedingte Kündigung vorzubereiten. Sie beugen diesem am besten vor, indem Sie schon bei der Abmahnung durch uns feststellen lassen, dass diese nicht rechtmäßig war. So können oft die Unannehmlichkeiten eines späteren Kündigungsschutzverfahrens vermieden werden.
Aufhebungsvertrag: Dem Arbeitnehmer geht durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine sehr starke Rechtsposition verloren. Zudem drohen ihm weitere Nachteile, wie z.B. eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Deshalb prüfen wir vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages dessen Vor- und Nachteile sorgfältig.
Unsere Tätigkeit umfasst hierbei u.a. die folgenden Bereiche:
- Abschluss und inhaltliche Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Beratung vor und nach dem Ausspruch von Kündigungen und die Führung von Kündigungsschutzprozessen
- Entfristung von Arbeitsverhältnissen
- Kurzarbeit, Arbeitszeit, Überstunden, Urlaubsansprüche
- Arbeitsunfälle und Arbeitsschutz
- Arbeitszeugnis
- Krankheit, Behinderung, Entgeltfortzahlung
- Mutterschutz, Elternzeit, Jugendschutz
Bitte sprechen Sie uns an.