Rechtliche Angelegenheiten mit Türkeibezug
Wir bieten Ihnen gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern in der Türkei in allen Rechtsgebieten mit Türkeibezug umfassende juristische Beratung und Vertretung. Insbesondere fallen darunter alle Rechtsgebiete, die wir bereits auf nationaler Ebene abdecken. Zu folgenden Gebieten wird unsere Kanzlei regelmäßig kontaktiert:
Handels-und Gesellschaftsrecht:
Wir heben die rechtlichen, steuerrechtlichen, sprachlichen und soziokulturellen Barieren für deutsche und türkische Unternehmen auf. Von der Vertragsgestaltung bis zur Wahl der passenden Rechtsform, von der Anmietung zu nutzender Räumlichkeiten bis zur Überprüfung der bestehenden Arbeitsverträge stehen wir an Ihrer Seite. Unsere Beratung und Unterstützung umfasst insoweit auch die Einholung eines aufenthaltsrechtlichen Visums für ausländische Selbständige und die Beschaffung von Arbeitserlaubnissen.
Familienrecht:
Die Eheschließungen von Personen mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit weisen zwangsläufig einen grenzüberschreitenden Charakter auf. Wir stehen Ihnen dabei bereits während der Eheschließung zur Seite und klären Sie über die verschiedenen Ehevertragsformen auf. Im Falle einer Scheidung setzen wir die Anerkennung des hiesigen Scheidungsurteils auch in der Türkei um und vertreten Sie ferner bei den unterhaltsrechtlichen Ansprüchen oder beim Sorge- bzw. Umgangsrecht bezüglich der Kinder.
Zivilrecht:
In allen Bereichen des Zivilrechts stellen sich grenzüberschreitende rechtliche Fragen. Egal ob sie eine bewegliche Sache oder Immobilien in der Türkei anmieten oder erwerben, an einem Verkehrunfall beteiligt sind oder Waren aus dem Ausland anschaffen und Probleme bei der Vertragsabwicklung entstanden sind, können Sie mit Problemen bei der Durchsetzung ihrer Rechte konfrontiert werden. In einigen Fällen steht Ihnen sogar ein Titel in einem Land bereits zu. Sie wissen aber nicht, wie Sie ihre Rechte aus diesem Urteil in dem jeweils anderen Land durchsetzen können. Bei all diesen zivilrechtlichen Fragen stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.
Renten- und Sozialversicherungsrecht:
Wenn Sie türkischer Staatsbürger sind oder als deutscher Staatsangehöriger mit türkischen Wurzeln im Besitz der sog. Blauen Karte sind, können Sie grundsätzlich auch in der Türkei einen Rentenantrag einreichen. Dabei muss grundsätzlich eine einmalige Zahlung an das Rentenversorgungswerk erfolgen. Alle insoweit notwendigen rechtlichen und administrativen Schritte leiten wir für Sie ein und erleichtern Ihnen somit Ihren Weg zu Ihrem Rentenanspruch.
Bitte sprechen Sie uns an.