
Wir widerrufen Ihren Autokredit!
Jeder zweite hat sein Auto über einen Kredit finanziert oder geleast. Durch eine solche Finanzierung verdienen die Hersteller doppelt. Zum einem durch den Autokauf und zum anderen durch die Finanzierung einer hauseigenen Bank. Oftmals sind in den Kreditverträgen jedoch Fehler enthalten, weshalb diese auch heute noch widerrufen werden können. Dies gilt nicht nur für Dieselfahrzeuge von VW, sondern für jedes Fahrzeug, das über einen Kreditvertrag finanziert wurde.
Holen Sie sich bei uns eine kostenlose Erstprüfung und Beratung ein!
Widerruf von Autokrediten!
Haben Sie sich bei Ihrem Autokauf für eine Finanzierung entschieden, so ist es zu einem Vertragsabschluss zwischen drei Parteien gekommen:
Nämlich zwischen Ihnen, dem Hersteller und der finanzierenden Bank. Dies können hauseigene Banken beispielsweise die VW-Bank bei VW oder bei Ford die Ford-Bank.
Auch kann die finanzierende Bank eine kooperierende Bank des Herstellers sein, bei der Sie einen gebunden Kreditvertrag eingehen.
Bei einer Finanzierung kauft die Bank vom Hersteller das Auto während Sie dieses Auto dann von der Bank erhalten und im Gegenzug dieses in Raten abbezahlen.
Bei einem solchen Geschäft verdienen die Hersteller quasi doppelt, da Sie nicht nur das Auto kaufen, sondern auch noch Zinsen bei der Tilgung bezahlen.
Viele Kreditverträge enthalten jedoch Fehler in der Widerspruchsbelehrung, weshalb Sie heute noch widerrufen werden können.
Beachten Sie jedoch, dass der Kreditvertrag an den Kaufvertrag gebunden ist!
Sollten Sie also beispielsweise bei der deutschen Bank einen Kredit aufgenommen haben und sich damit ein Auto gekauft haben, sind der Kaufvertrag und der Kreditvertrag nicht gebunden. Ein nachträglicher Widerruf ist dann nicht möglich.
Sollten Sie eine Finanzierung über eine hauseigene oder kooperierende Bank eingegangen sein, haben Sie gute Chance, den Kreditvertrag zu widerrufen.
Bei einem erfolgreichen Widerruf können Sie Ihren Vertrag rückgängig machen und bekommen die gezahlten Raten zurückerstattet. Im Gegenzug geben Sie dafür Ihr Auto ab.
Wichtig ist der Zeitraum, in dem Sie Ihren Kreditvertrag geschlossen haben.
Sollen Sie Ihren Kreditvertrag zwischen dem 02.11.2002 und dem 13.06.2014 geschlossen haben, fällt bei einem Widerruf eine Nutzungsentschädigung an. Diese fällt je nach Auto unterschiedlich zusammen. Errechnet wird die Nutzungsentschädigung anhand der gefahrenen Kilometer.
Bei Kreditverträgen, die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden, ist dies anders. Da es von diesem Zeitpunkt eine verbraucherfreundliche Gesetzesänderung gab, entfällt die Nutzungsentschädigung bei einer Rückabwicklung. Das bedeutet Sie geben Ihr Auto ab und erhalten Zug-um-Zug die gezahlten Raten zurück. Abgesehen von den Spritkosten und der Versicherung sind Sie das Auto dann umsonst gefahren.
Beispielrechnung: erfolgreicher Widerruf eines Autokredites
Beispiel 1:
Audi A7, Automatik, 204 PS
Grundannahmen:
Zeitpunkt des Kaufes: 15.05.2010
Kaufpreis: 57.500 €
Anzahlung: 20.000 €
Finanzierungsrate: 800 €
Ende der Finanzierung: 15.06.2014
Zins: 3,15 %
Gefahrene Kilometer: 52.000 km
Gezahlter Betrag: 57.500 €
Zurückerstatteter Betrag: 50.033,33 €
Beispiel 2:
Jaguar f-Type
Grundannahmen:
Zeitpunkt des Kaufes: 24.07.2016
Kaufpreis: 64.000 €
Anzahlung: 25.000 €
Finanzierungsrate: 500 €
Zins: 4,1 %
Zeitpunkt des Widerrufs: Juni 2018
Gefahrene Kilometer: 45.000 km
Gezahlter Betrag: 36.500 €
Zurückerstatteter Betrag: 36.500 €
Ablauf:
1. Schicken Sie uns Ihren Kreditvertrag zur kostenlosen Erstberatung zu (auch online möglich!).
2. Wir beraten Sie gerne bezüglich Ihres Kreditvertrags und stehen Ihnen für Fragen zu Verfügung.
3. Wir setzen uns für Ihr Recht ein!
4. Erhalten Sie Ihre eingezahlten Raten zurück.
Rechtliche Hintergründe bezüglich eines Widerrufs Ihres Autokredites:
Die Kreditgeber sind gemäß § 492 Abs. 2 BGB, Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB verpflichtet, Sie bei einem Vertragsabschluss auf Ihr Widerspruchsrecht hinzuweisen.
Ist dies geschehen, haben Sie dann 14 Tage lang Zeit, von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Kreditgeber wird Ihnen allerdings in der Regel 30 Tage einräumen. Sollte Ihnen wichtige Informationen fehlen, räumt Ihnen der das Gesetz ebenfalls diese Frist ein. Zu den Informationen gehören auch Angaben zu der Höhe des Kredites oder zur Laufzeit des Kredites.
Erst wenn Sie all diese Angaben erhalten haben und Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerspruchsrecht belehrt wurden, beginnt die Frist zu laufen.
Sollte dies nicht der Fall sein, so ist die Frist noch nicht angelaufen und Sie haben noch heute das Recht, Ihren Kreditvertrag zu widerrufen. Sie müssen zudem gemäß § 356b BGB eine Vertragsurkunde erhalten haben. Ist dies nicht der Fall, läuft die Frist für Ihr Widerspruchsrecht ebenfalls nicht an.
Ein Widerspruch kann über die Textform erfolgen. Das bedeutet, dass eine E-Mail oder ein Fax als Widerspruch ausreicht. Zudem müssen Sie keine Angaben dazu machen, warum Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Sollten sie heute noch von Ihrem Widerspruchsrecht erfolgreich Gebrauch machen, wird Ihr Kredit rückabgewickelt. Das bedeutet Sie geben den Wagen zurück an den Hersteller und erhalten im Gegenzug Ihr Geld zurück.
Sollten Sie Ihren Autokreditvertrag vor dem 13.06.2014 abgeschlossen haben, wird noch eine kleine Nutzungsentschädigung anfallen. Haben Sie den Autokredit nach dem 13.06.2014 aufgenommen, so müssen Sie diese Nutzungsentschädigung nicht zahlen. Ein Widerspruch kann Ihnen mehrere tausend Euros bringen.
Die häufigsten Fehler in einem Autokredit:
Es treten sehr häufig Fehler in den Autokreditverträgen auf. Wir haben Ihnen hier die häufigsten Fehler zusammengefasst:
– Wenn der Kreditnehmer seinen Kredit vor Ende der Laufzeit zurückzahlen will, so fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Die Angaben zu dieser Vorfälligkeitsentschädigung sind oftmals fehlerhaft. So fehlen Sie beispielsweise komplett im Vertrag oder es wird auf finanzmathematischen Rahmenbedingungen des Bundesgerichtshofes (BGH) bezogen. Der Bundesgerichtshof (BGH) lässt jedoch verschiedene Berechnungsmethoden zu (Aktiv-Aktiv-Berechnung oder Aktiv-Passiv-Berechnung). Es wird aus den Angaben der Vorfälligkeitsentschädigung oftmals nicht ersichtlich, welche Berechnungsmethode die Bank bevorzugt.
Generell ist der Verweis auf den Bundesgerichtshof für den Verbraucher nicht zumutbar, da dieser nicht über das entsprechende Urteil Bescheid weiß.
Des Weiteren kann der Kreditnehmer durch eine ungenaue Formulierung nicht einschätzen, welche Kosten bei einer Vorfälligkeitsentschädigung für Ihn entstehen werden.
– Oftmals sind die Unterlagen, die der Kreditnehmer erhält nicht vollständig. So fehlen beispielsweise wichtige Verbraucherinformationen bezüglich einer Kündigung aus wichtigem Grund, Verbraucherprovisionen für den Kreditvertrag, Angaben zu Widerrufsfolgen oder gar der unterschrieben Vertrag.
– Teilweise sind entsprechende Unterlagen auch einfach nicht leserlich, da die Schriftgröße zu klein ist.
– Die Angaben zum Wertverlust des Autos sind ebenfalls oftmals nicht eindeutig.
– Die Angaben bezüglich des Tageszinses sind irreführend oder unzutreffend.
– Außerdem sind die Angaben der Restschuldversicherung fehlerhaft, wodurch dann nicht ersichtlich wird, was genau im Todesfall geschehen würde.
Banken, deren Autokredite oftmals fehlerhaft sind:
– Alfa Romeo Bank
– Audi-Bank
– Auto Europa Bank
– Bank11
– BMW Bank
– Fiat Bank
– Ford Bank
– Honda Bank
– Jaguar Bank
– Lancia Bank
– Land Rover Bank
– Maserati Bank
– Mercedes-Benz Bank
– MKG Bank (Mitsubishi)
– Nissan Bank
– Opel Bank
– Peugeot Bank
– Porsche Bank
– Renault Bank
– Santander Consumer Bank
– SEAT Bank
– Skoda Bank
– Targobank
– Toyota Kreditbank
– Volkswagen Bank