
Bank- und Kapitalmarktrecht
Da das Bank- und Kapitalmarktrecht ein juristisch komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet ist, wird die Hinzuziehung juristischer Expertise regelmäßig unerlässlich sein. Neben dem Alltagsgeschäft wie den Transaktionen umfasst es mitunter Fragen zum Kreditvertragsrecht, zur Finanzberatung von Unternehmen und Anlagen oder zur Umstrukturierung von Unternehmen. In die jeweiligen Prozesse sind von Unternehmen, Privatpersonen bis zu Banken oft mehrere Parteien beteiligt, weshalb die gegenseitigen Interessen klar dargestellt werden müssen.
Wir unterstützen Sie neben dem Tagesgeschäft auch bei der Erstellung und Aushandlung von bankrechtlichen Verträgen, prüfen ihre spezifischen Rechtsfragen und setzen Ihre Interessen vor den staatlichen Einrichtungen durch.
Insbesondere prüfen wir Ihre Darlehensverträge, die regelmäßig eine unwirksame Widerrufsbelehrung enthalten. Dies hat zur Folge, dass Ihr Kreditvertrag gegebenenfalls noch heute widerrufen werden kann. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen wie heute lohnt sich grundsätzlich der Widerruf, sodass keine hohen Vorfälligkeitsentschädigungen geleistet werden müssen und Sie regelmäßig wirtschaftlich erheblich bessergestellt sind.
Unser Tätigkeitsschwerpunkt umfasst folgende Rechtsgebiete:
- Widerruf von Verbraucherdarlehen
- Kredite / Darlehen
- Kreditsicherheiten wie Grundschuld, Bürgschaft, Abtretung etc.
- Finanzierung von Anlagen und Projekten
- Verbraucherkreditrecht
- Gestaltung und Weiterentwicklung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Notleidende Kredite / Verwertung / Vollstreckung / Abwehrmaßnahmen
- Kündigungen / Rückführungsvereinbarungen
- Vorfälligkeitsentschädigungen / Zinsen / Bearbeitungsgebühren
- Verstärkung und Freigabe von Sicherheiten
- Zahlungsverkehr, Electronic Banking, Internet Banking, Kontoführung
- Leasing
- Factoring
Bitte sprechen sie uns an.