Handelsrecht
Das Handelsrecht verlangt Unternehmern im Vergleich zu Verbrauchern erheblich mehr Aufwand ab. Der Gesetzgeber hat das Handelsrecht bewusst zu einem schnellen Recht ausgestaltet und lässt wenig Raum für Fehler. Auch, wenn hierdurch eine vom Gesetzgeber offenbar gewünschte Effizienz des Geschäftsverkehrs sicherlich gefördert wird, kann die Rechtslage für Unternehmer mitunter unerwartet schnell zu existenziellen Problemen führen. Ohne die Beachtung der speziellen handelsrechtlichen Anforderungen werden Unternehmen mit erheblichen Risiken konfrontiert, die zu großen wirtschaftlichen Schäden führen können. Wichtig ist daher ein grundlegendes Problem- bzw. Risikobewusstsein des Unternehmers, weshalb schon vor und während der Geschäftsbeziehungen kompetenter rechtlicher Rat eingeholt werden muss. Kommt es zum Rechtsstreit, gilt es die Sach- und Rechtslage gründlich aber schnell zu sondieren. Hier und in der präventiven Beratung unserer Mandanten erkennen wir unsere Aufgabe. Wir beraten und vertreten seit Jahren Unternehmen aus den verschiedensten Branchen im In- und Ausland und sind dabei vor allem auf deutsch-türkische Unternehmen spezialisiert. Zu unserer Zielgruppe gehören insbesondere Unternehmen, Neugründungen sowie Freiberufler.
Zu den folgenden rechtlichen Angelegenheiten werden wir regelmäßig beauftragt:
- Gründung, Umwandlung, Beendigung von Gesellschaften
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen z.B. von GbR, OHG, KG, GmbH & Co KG, Limited & Co KG, Vereinen etc.
- Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
- Prüfung und Gestaltung von Geschäftsführerverträgen
- Recht der Personengesellschaften und Einzelfirmen wie GbR, OHG, KG, GmbH & Co KG, Limited & Co KG, e.K. etc.
- Recht der deutschen und europäischen Kapitalgesellschaften wie etwa der GmbH, AG, SA oder Limited
- Rechtsformenwechsel
- Sonderrecht der Kaufleute
- Recht der Handelsvertreter
- Vertrags- und schadenersatzrechtlichen Auseinandersetzungen
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit der Gründung einer Gesellschaft bis hin zu deren Liquidation.
Im Vorfeld der Gründung eines Unternehmens steht häufig die Frage nach der Wahl von dessen Rechtsform. Es geht dabei um die Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile, welche für die beabsichtigte Tätigkeit des Unternehmens und die Situation des Unternehmers haben. Im Gesellschaftsrecht geht es einerseits um das Innenrecht innerhalb eines Unternehmens, das gesellschaftliche Miteinander der Gesellschafter, welches in Gesellschaftsverträgen manifestiert wird, andererseits um die Stellung des Unternehmens und seiner Gesellschafter im Außenverhältnis zu Dritten. Soll beispielsweise eine offene/direkte Beteiligung oder doch lieber eine stille Gesellschaft gegründet werden? Was sind hierbei die Vor- und Nachteile? Entscheide ich mich für eine stille Gesellschaft – soll diese typisch still oder atypisch still ausgestaltet sein? Darüber hinaus ist auch die Umwandlung eines bestehenden Unternehmens in eine andere Rechtsform nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes, Bestandteil des Gesellschaftsrechts. Unser Team berät Unternehmen jeder Rechtsform und jeder Größe von der Gründung bis zur Restrukturierung.
Unter anderem helfen wir Ihnen gerne bei folgenden rechtlichen Angelegenheiten:
- Gründung, Umwandlung, Beendigung von Gesellschaften
- Aufnahme neuer Gesellschafter oder Investoren im Unternehmen
- Aufnahme neuer Gesellschafter oder Investoren im Unternehmen
- Übergabe der Gesellschaft an die Nachfolgegeneration
- Erhöhung oder Reduzierung des Gesellschaftskapitals
- Umgestaltung des Gesellschaftsvertrags
- Umgestaltung der Gesellschaftsstruktur
- Umwandlung der Gesellschaft in eine andere Rechtsform
- Vorbereitung der Gesellschafterversammlung
Sprechen Sie uns an.