Widerruf von Lebensversicherungen
Haben auch Sie sich damals für einen privaten Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag entschieden und möchten jetzt aus dem Vertrag aussteigen?
Dann sind Sie bei uns richtig!
Wir helfen Ihnen beim Widerspruch Ihrer Lebensversicherung!
Hat der Versicherer Sie nicht oder nicht korrekt über das Widerspruchsrecht informiert, haben Sie ein zeitlich unbefristetes Widerspruchsrecht.
Der Versicherer muss die Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung veranlassen. Sie erhalten die eingezahlten Prämien grundsätzlich zurück. Anders als bei der Kündigung des Vertrages darf der Versicherer die Abschluss- und Verwaltungskosten nicht behalten. Abgezogen werden lediglich die Prämienanteile, die für eine Risikoversicherung (z.B. Todesfallleistung) zu zahlen waren.
Zudem hat der Versicherer über Jahre hinweg mit Ihren Prämien gewirtschaftet. Den so erzielten Gewinn (Nutzungen) muss der Versicherer auch an Sie auszahlen.
Welche Lebensversicherungen?
Welche Lebensversicherungen kommen in Frage?
Haben Sie keine Belehrung erhalten, oder ist die Belehrung fehlerhaft, gilt:
- Verträgen, die vor dem 29.07.1994 geschlossen wurden, kann in aller Regel nicht widersprochen werden.
- Verträgen, die zwischen dem 29.07.1994 und 31.12.2007 geschlossen wurden, kann unendlich lange widersprochen werden.
- Verträge, die nach dem 01.01.2008 geschlossen wurden, können unendlich lange widerrufen werden.
Rechtliche Hintergründe
Die Versicherer sind verpflichtet, Ihnen beim Abschluss einer Lebensversicherung vollständige Vertragsunterlagen auszuhändigen und Sie schriftlich, in drucktechnisch deutlicher Form auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen.
Ist dies geschehen, haben Sie dann 14 Tage, beziehungsweise 30 Tage Zeit, von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.
Die Frist begann erst zu laufen, wenn Ihnen alle Vertragsunterlagen (Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen) vorlagen und Sie über das Widerspruchsrecht ordnungsgemäß belehrt wurden.
Sollte dies nicht der Fall sein, so ist die Frist noch nicht angelaufen und Sie haben noch heute das Recht, Ihrem Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag zu widersprechen.
Ein Widerspruch kann in Textform erfolgen. Das bedeutet, dass eine E-Mail oder ein Fax ausreicht. Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Über Ihre Bewegungsgründe müssen Sie keine Angaben machen.
Sollten Sie heute noch Ihren Widerspruch erfolgreich durchsetzen, wird Ihr Lebensversicherungsvertrag rückabgewickelt.
Die häufigsten Fehler
Die häufigsten Fehler in einer Belehrung:
Es sind strenge Anforderungen an eine Widerspruchsbelehrung zu stellen. Die meisten Belehrungen weisen folgende Fehler auf:
- die drucktechnische Hervorhebung ist nicht ausreichend (Belehrung fällt nicht ins Auge)
- fehlende oder falsche Angabe der Form, in welcher der Widerspruch zu erfolgen hat
- die Frist wurde falsch bemessen
- die fristauslösenden Unterlagen wurden nicht oder nicht vollständig angegeben
- fehlender Hinweis zur Wahrung der Frist