
Medienrecht
Das Medienrecht regelt die private und öffentliche Information und Kommunikation. Es stellt damit aus juristischer Sicht einen Querschnitt aus den Bereichen des öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts dar und ist nach unserem Verständnis der Zentralbegriff für alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit den klassischen und den sog. Neuen Medien.
Das Medienrecht in seiner ganzen Vielfalt sichert nach einer solchen Definition neben einer allgemein zugänglichen Kommunikationsinfrastruktur und der Einhaltung von Jugend- und Datenschutz sowie dem Presserecht insbesondere die Meinungsvielfalt und das Geistige Eigentum. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den Regelungen über die Nutzung und Nutzungsmöglichkeiten medialer Inhalte und den Regelungen über die technischen Voraussetzungen. Letztere finden sich insbesondere im Unterbereich des Medienrechts, dem Telekommunikationsrecht.
Gerne sind wir für Sie bei der Lösung der nachfolgenden Themen behilflich:
- Aufbau eines betrieblichen Datenschutzmanagements
- Vertragsbeziehungen zu Ihren Partnern, Abnehmern oder Auftraggebern
- Struktur von Persönlichkeits- und Urheberrechten, Nutzung von Know-How und geistigem Eigentum in Form von Lizenzen und anderen Nutzungsformen
- Wettbewerbsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Werbung und/oder Sponsoring
- Wesen von Telemedien, Telekommunikation und Internetrecht
- Umgang mit personenbezogenen Daten (Mitarbeiter, Vertragspartner & Kunden) und Jugendschutz
- Erstellung AGB’s für Onlineshops
- Presserecht
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