Energierecht
Unsere Kanzlei berät und vertritt Unternehmen in allen Fragen des Energie- und Energiewirtschaftsrechts. Dabei fokussieren wir uns insbesondere auf das Recht der Erneuerbaren Energien. Neben der Beratung zu den öffentlichen Regulierungen begleiten wir die Vertragsgestaltung und die Investition ins Ausland. Dabei konzentrieren wir uns vor allem auf deutsch-türkische Geschäftsbeziehungen. Wir beraten dabei insbesondere Energiehändler, Projektierer, Zulieferer und Anlagenbetreiber bei der Abwicklung der Import-/Exportgeschäfte. Für die Anlagenbetreiber von Windenergie- oder PV-Anlagen stellen wir eine umfassende rechtliche Beratung in allen Fragen von der Erzeugung bis zur Veräußerung der Stromproduktion.
Wir unterstützen Unternehmen, die sich in Deutschland und in der Türkei mit der Entwicklung und Umsetzung von Windenergie- und PV-Projekten beschäftigen. Dabei beraten wir insbesondere auch in förderrechtlicher Hinsicht und zeigen auf, welche staatlichen Fördermaßnahmen seitens der Unternehmen beansprucht werden können. Neben der Standortkonkretisierung helfen wir auch bei der optimalen Finanzierungsgestaltung sowie der Erstellung der nötigen Kauf-, Miet-, Darlehens- und Nutzungsverträge.
Unsere Kanzlei begleitet verschiedene Projekte im Bereich des Energierechts. Unser Ziel besteht darin, sie bei Ihren Energieprojekten vollumfänglich zu beraten, ab der Idee zur Errichtung einer Anlage bis hin zur Einspeisung der gewonnenen Energie.
Unsere Rechtsberatung umfasst folgende Gebiete:
- Bau- und Immissionsschutzrecht, insbesondere Beratung zur Genehmigung der Errichtung und der Inbetriebnahme von Windenergie-, Photovoltaik- und Biogasanlagen unter Berücksichtigung des Baurechts und des BImSchG
- Grundstücks- und Pachtrecht, insbesondere Anfertigung und Prüfung von Grundstückskauf-, Erbbaurechts- und Pachtverträgen; Beratung zur Einräumung und Ausgestaltung von Dienstbarkeiten und Sicherungsrechten, insbesondere für Darlehensgeber
- EEG, insbesondere Beratung zu den Voraussetzungen des Erhalts der erhöhten Einspeisevergütung nach dem EEG
- Gesellschafts- und Steuerrecht, insbesondere Beratung zur optimalen steuerlichen Ausgestaltung des Projektes sowie zur gesellschaftsrechtlichen Einbindung der Anlage; Anfertigung der notwendigen Gesellschaftsverträge; Ausarbeitung von Beteiligungsmodellen
- Substratlieferverträge, insbesondere Beratung zur Ausgestaltung von Substratlieferverträgen für Biogasanlagen; Anfertigung von Substratlieferverträgen, rechtliche Begleitung bei Vertragsverhandlungen; Durchsetzung von Ansprüchen aus Substratlieferverträgen
Neben den aufgezählten Bereichen beraten wir Sie mit unseren spezialisierten Anwälten auch in allen anderen Bereichen des Bau- und Energiewirtschaftsrechts.
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