Rechtswidrigkeit von Goldsparverträgen/Goldsparplänen
Viele auf dem Markt – teils sehr offensive Anlageberater – offerieren Kunden sogenannte Goldsparpläne bzw. Edelmetallverträge. Sie versprechen Kunden, mit kleinen Sparraten, die von der Bank zum Erwerb physischen Goldes sowie anderer Edelmetalle Gold investiert werden sollen, ein Vermögen aufzubauen.
Bei genauerer Betrachtung entpuppen sich viele dieser Verträge, insbesondere aus den Jahren 2000-2014, nicht nur als wirtschaftlich unrentabel, sondern auch als massiv überteuert durch entsprechende Abschlusskosten bzw. Provisionen, welche die vermittelnden Berater von den monatlichen Sparraten vorab einkassieren, bevor überhaupt Gold für den Verbraucher gekauft wird. Diese Sparpläne sind in vielen Fällen so ausgestaltet, dass der Kunde zu Beginn des Vertrages Abschlusskosten bzw. Einrichtungsgebühren in erheblicher Höhe (bis zu mehreren Tausend Euros) zu zahlen hat, bis die Zahlungen tatsächlich zum Erwerb von Gold für den Kunden verwendet werden. Bis die Abschlusskosten abbezahlt sind, bekommt der Verbraucher kein bis wenig Gold mit den monatlichen Sparraten. Viele Verträge sehen vor, das lediglich mit maximal 20 % der Sparrate Gold eingekauft wird während die übrigen 80 % der Sparrate vorrangig für die Abschlusskosten an die vermittelnde Drittgesellschaft bezahlt wird.
Entsprechende skurrile Vertragslaufzeiten von 30 bis 60 Jahren sind dabei keine Seltenheit. An diese langen Vertragslaufzeiten anknüpfend steigen die Abschlusskosten zulasten des Verbrauchers ins unermessliche. Dabei handelt es sich unter anderem um Edelmetallverträge bzw. Goldsparverträge der Sutor OHG Bank aus Hamburg, die über die Vermittlungsgesellschaft Multiinvest GmbH aus Frankfurt an die Kunden gebracht werden.
Unsere Kanzlei konnte in mehreren Fällen die vollständige Rückabwicklung der Goldsparverträge durchsetzen und die eingezahlten Sparraten sowie die Abschlusskosten zuzüglich Zinsen für unseren Mandanten zurückholen. Hierbei haben wir nicht nur Provision und Abschlusskostenansprüche der Vermittlungsgesellschaft Multiinvest GmbH erfolgreich abgewehrt und durchgesetzt, sondern die Rückabwicklung unmittelbar gegen die Sutor OHG Bank für unsere Mandanten vor dem Heimgericht der Bank – am Oberlandesgericht Hamburg (Az. 13 U 306/16) – durchgesetzt. Dabei sind nicht nur die Vermittlungsverträge, sondern auch die Goldsparverträge als solche rechtlich bedenklich. Neben den fehlerhaften Widerrufsbelehrungen und den intransparenten AGBs, sind die Goldsparverträge auch in vielen Fällen sittenwidrig, sodass neben der Rückabwicklung auch etwaige Schadensersatzansprüche ernsthaft in Betracht zu ziehen sind.
Mit der Vorgehensweise unserer Kanzlei – gegen die den Goldsparvertrag unmittelbar anbietenden Bank vorzugehen – brauchen Sie keine Parallelverfahren zu führen. Mit der Rückabwicklung des Hauptvertrages holen wir Ihnen auch die zu Gunsten der Drittgesellschaft angefallenen Abschlussgebühren zurück bzw. wehren die fortlaufende Zahlung erfolgreich ab. Unsere Erfahrungen zeigen, dass sowohl die Multiinvest GmbH als auch die Sutor OHG Bank sich von entsprechenden Schreiben der Mandanten selbst in keinster Weise beeindrucken lassen und auf die Wirksamkeit der Verträge bestehen und diese notfalls auch klageweise versuchen durchzusetzen. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Kunden, mit Goldsparverträgen erfahrenen Rechtsanwälten an die Multi Invest GmbH bzw. Sutur OHG heranzutreten, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Gerne hilft Ihnen unsere Kanzlei, ihre Verträge aufzulösen und die eingezahlten Gelder mit entsprechender Verzinsung zurückzuholen. Wir prüfen Ihre Sparverträge gerne kostenlos für Sie und geben Ihnen eine rechtlich fundierte Einschätzung über die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche.
Bitte sprechen Sie uns an!