Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst alle Bereiche, mit denen Verkehrsteilnehmer insbesondere als Fußgänger, Radfahrer oder Kraftfahrzeugführer in Berührung kommen können. Dies beginnt bei der Verletzung von Kindern im Straßenverkehr und endet bei Problemen, die man im hohen Alter mit der Fahrerlaubnisbehörde bekommen kann. Dazwischen stellen sich zahlreiche Fragen, die z. B. den Erwerb einer Fahrerlaubnis, den Kauf von Kraftfahrzeugen, Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen mit und ohne Personenschaden, den Umfang eines bestehenden Versicherungsschutzes oder Verstöße gegen Verkehrsvorschriften betreffen können, die zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens oder Strafverfahrens führen.
Schadensersatz aufgrund eines Unfalls
Die Polizei registriert jährlich etwa 2.500.000 Verkehrsunfälle auf den deutschen Straßen. Im Falle eines Verkehrsunfalls wickeln wir für Sie die gesamte Schadensregulierung ab, damit Ihre bestehenden Ersatzansprüche ohne Zeitverlust erfüllt werden.
Dies betrifft sowohl den Fahrzeugschaden als auch die Schmerzensgeldzahlung und den Haushaltsführungsschaden.
Die anwaltlichen Kosten müssen im Rahmen der Schadensregulierung von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen
Bußgeldverfahren sowie die Ihnen zur Last gelegte Verkehrsstraftat wie die Unfallflucht und Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung oder Nötigung können dazu führen, dass Ihnen ein Fahrverbot oder die Entziehung des Führerscheins droht. Wissenschaftliche Studien sowie unsere Erfahrungen bestätigen jedoch, dass ein wesentlicher Großteil der Bußgeldbescheide – insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen – fehlerhaft sind. In keinem Fall sollte der Bescheid mit der Anordnung von Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder einem mehrmonatigen Fahrverbot ohne vorherige rechtliche Überprüfung vollumfänglich akzeptiert werden. Beachten Sie dabei die Einspruchsfristen von regelmäßig zwei Wochen und zögern Sie nicht zu lang. Auch hier stehen wir Ihnen professionell mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.
Vermeidung des Fahrverbots
Bereits die Verhängung des einmonatigen Fahrverbots kann Sie erheblich beeinträchtigen, so dass die Vermeidung des Fahrverbots oft von grundlegender Bedeutung ist. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass die Erhöhung der Geldbuße im Falle des Absehens vom Fahrverbot grundsätzlich vorzuziehen ist, wenn man die Bedeutung des Führerscheins berücksichtigt. Um die Anordnung eines Fahrverbots unter Beachtung der erforderlichen Voraussetzungen zu vermeiden, nehme ich Kontakt zu dem Mitarbeiter der Bußgeldstelle/dem Gericht auf und lege die hierzu erforderlichen Gründe dar. So verkürzen wir nicht nur die Verfahrensdauer, auch die Chancen einer Verfahrenseinstellung wird durch unser authentisches vorgehen erheblich gesteigert.
Unter anderem stehen wir Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Seite:
- Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Verteidigung in Strafverfahren
- Vertretung nach Unfällen mit Sachschaden
- Vertretung nach Unfällen mit Personenschaden
- Klärung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und eigener Versicherung
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aus einem Kfz-Kaufvertrag
- Klärung von Streitigkeiten zwischen Kunde und Werkstatt nach einer Reparatur
- Vertretung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde bei drohendem Entzug des Führerscheins
Bitte sprechen Sie uns an.